Von Beratung über Absteckungen bis hin zu Gebäudeeinmessungen – auf den folgenden Seiten finden Sie detaillierte Informationen zu unserem umfangreichen Leistungsspektrum sowie zum Unternehmen selbst.
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Als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur sind wir in ganz Nordrhein-Westfalen tätig. Wir helfen Ihnen gern bei der Durchführung Ihrer Vermessung – egal ob Sie sich in Düsseldorf, Dortmund oder Solingen befinden.
Sie wünschen weitere Informationen, eine Beratung oder eine Kosteneinschätzung?
Rufen Sie uns unverbindlich an unter 02332-4497 oder schicken Sie ein Fax an 02332 83528
Natürlich können Sie uns auch gerne eine eMail an info@vermessung-huettenschmidt.de schicken.
Wir freuen uns über Ihren Besuch!
Ihr Vermessungsbüro Hüttenschmidt
Bei Absteckungen wird das geplante Bauvorhaben nach Lage und Höhe in die Örtlichkeit übertragen. Eckpunkte, Achsen oder Höhenangaben werden durch Hilfsmittel wie Holzpflöcke, Nägel oder andere Markierungen gekennzeichnet...
Amtliche Lagepläne geben Auskunft über das topographische Aufmass eines Geländes. Diese Pläne werden in der Regel für Baugenehmigungen benötigt; es sind maßstäbliche Pläne der örtlichen Gegebenheiten...
Sie benötigen eine Baugenehmigung? Wollen ein Grundstück teilen? Den Grenzverlauf zum Nachbargrundstück klären?
Soweit noch nicht im Liegenschaftskataster nachgewiesen, ist jeder Gebäudeeigentümer verpflichtet, Gebäudeeinmessungen durchführen zu lassen...
Grenzvermessungen dienen der Feststellung oder Bestätigung bestehender Grundstücksgrenzen....
Teilungsvermessungen werden notwendig, wenn ein Grundstück geteilt werden soll...
Wir freuen uns, dass Sie sich für die Leistungen unseres Vermessungbüros interessieren.
Unsere Arbeitsschwerpunkte sind:
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung und in Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung zu den maßgeblichen Gesetzen, können Sie gerne mit uns auch Fragen des Nachbarschafts-, Bauordnungs- und Bauplanungsrechtes besprechen.
Weitere Informationen zu unseren Mitarbeitern oder unserer Historie dürfen wir Ihnen aufgrund einer Verfügung der Bezirksregierung nur auf Nachfrage nennen.
Hierzu stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne telefonisch zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Wir freuen uns auf Ihr neues Projekt.
Dipl.-Ing. W.Hüttenschmidt
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
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