Soweit noch nicht im Liegenschaftskataster nachgewiesen, ist jeder Gebäudeeigentümer verpflichtet, Gebäudeeinmessungen durchführen zu lassen. Das bedeutet, dass alle Gebäude (Wohnungen, Garagen, Hallen etc.) in einer Flurkarte übernommen werden müssen.
Der Nachweis des aktuellen Gebäudebestands ist wesentlicher Bestandteil des Katasters, auch für planerische und privatrechtliche Zwecke.
Ihr Haus ist errichtet. Jetzt ist noch ein letzter Schritt zu tun: Laut §16 Abs. 2 VermKatG NRW sind Sie verpflichtet, den sog. „Liegenschaftsnachweis“ in die amtliche Liegenschaftskarte zu erbringen.
Dieser Nachweis des Gebäudes in der amtlichen Liegenschaftskarte dient in erster Linie als Planungsgrundlage für weitere Baumaßnahmen im Wohnungswesen und Verkehr, für statistische Betrachtungen und als Basis für weitere Fachplanungen. Zukunftsweisende Entscheidungen und Maßnahmen bauen auf diesen Basisinformationen auf.
Wir messen Ihr Gebäude an Ort und Stelle katastertechnisch auf. Die erfassten Daten werden von uns bearbeitet und dem Katasteramt zur Übernahme in das Liegenschaftskataster eingereicht. Der Bauherr erhält anschließend einen ergänzten Kartenauszug.
Bei der Gebäudeeinmessung wird der vorhandene Gebäudebestand aufgemessen, sie dient dazu, die vorhandene Flurkarte im Liegenschaftskataster zu vervollständigen. Dies umfasst ihre Lage, Nutzungsart und Größe und charakteristische topographische Merkmale. Dies dient dem Zweck, ein amtliches Verzeichnis aller Grundstücke in Übereinstimmug mit dem Grundbuch zu erhalten, welches den Anforderungen des Rechtsverkehrs, der Verwaltung und der Wirtschaft gerecht zu werden.
Die Gebäudeeinmessung wird nach der Errichtung des Hauses sehr zeitnah von der Katasterbehörde eingefordert und nach Ablauf dieser Frist durch die Behörde auf Kosten des Hausbesitzers veranlasst.
Die Kosten für die Gebäudeeinmessung bemessen sich nach dem Wert der baulichen Anlage. Genaueres kann Ihnen gerne telefonisch oder schriftlich in einer Kostenangabe mitgeteilt werden
Wir freuen uns auf Ihr neues Projekt.
Dipl.-Ing. W.Hüttenschmidt
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
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