Sie benötigen eine Baugenehmigung? Wollen ein Grundstück teilen? Den Grenzverlauf zum Nachbargrundstück klären?
In vielen Fällen werden die Leistungen eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs benötigt. Wann wir was für Sie tun können und wie im Einzelfall unsere Leistungen berechnet werden – diese und weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Stellung entsprechender Anträge und geben Auskunft über Fristen und Bearbeitungszeiten. Nehmen Sie uns und unser Know-how in Anspruch – das spart Geld und Nerven!
Wir freuen uns auf Ihr neues Projekt.
Dipl.-Ing. W.Hüttenschmidt
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
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