Grenzvermessungen dienen der Feststellung oder Bestätigung bestehender Grundstücksgrenzen. Sind Grenzpunkte durch z.B. Baumaßnahmen verschwunden, so können diese nach dem Katasternachweis wiederhergestellt werden.
Werden Abweichungen, die auf willkürliche Veränderungen der Grenzzeichen zurückzuführen sind, festgestellt, berechtigt der ÖbVI an Ort und Stelle, beschädigte oder fehlende Grenzsteine werden ersetzt, falsch stehende werden neu gerichtet. Ist der Verlauf einer Grundstücksgrenze unklar oder umstritten, hilft eine Grenzvermessung weiter. Beispiele wie solche Unklarheiten zustande kommen, können wie folgt aussehen:
Im Anschluss an die Vermessungsarbeiten werden die Grundstückseigentümer der betroffenen Grundstücke schriftlich zu einem Grenztermin geladen. In diesem Termin wird den Beteiligten die erneute Abmarkung ihrer Grundstücksgrenzen bekannt gegeben und der Grenzverlauf erläutert.
Die Ergebnisse der Grenzvermessung werden in den Vermessungsschriften dokumentiert und der Katasterbehörde übergeben. Dort werden sie dauerhaft registriert und stehen für eine spätere Vermessung wieder zur Verfügung.
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Dipl.-Ing. W.Hüttenschmidt
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
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