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Hüttenschmidt

Teilungsvermessung

Teilungsvermessungen

Teilungsvermessungen werden notwendig, wenn ein Grundstück geteilt werden soll.

Nach Ihren Angaben wird in der Örtlichkeit die Teilung durchgeführt. Das heißt, alte Grenzpunkte werden im erforderlichen Rahmen gesucht und überprüft oder neu hergestellt und neue Grenzpunkte werden gesetzt (i.d.R. durch Grenzsteine o.ä.). Im Innendienst wird dann die Teilung berechnet und vor allem die Fläche ermittelt. Bei einem darauf folgendem Grenztermin wird Ihnen das Ergebnis angezeigt.

Wir erläutern Ihnen auf Anfrage gerne das Antragsverfahren.

Vorgehen bei Teilvermessungen

Beim Grenztermin sind alle gesetzlich befugten Beteiligten geladen. Hierunter fallen die Eigentümer, Erbbauberechtigten und Inhaber grundstücksgleicher Rechte des zu teilenden Grundstücks und der betroffenen Nachbargrundstücke. Desweiteren werden Erwerber und andere Personen mit ähnlichen berechtigten Interessen hinzugezogen. Dadurch wird allen die Möglichkeit gegeben, sich über das Ergebnis der Grenzermittlung unterrichten zu lassen und die zur Feststellung von Grundstücksgrenzen notwendigen Anerkennungserklärungen abzugeben. Hierbei wird ihnen auch die Abmarkung Ihrer Grundstücksgrenzen bekannt gegeben.
Der Vorgang wird in einer öffentlichen Urkunde, der sogenannten Grenzniederschrift, festgehalten. Sie dient später als Beweismittel über die beim Grenztermin abgegebenen Erklärungen.
Der Grenztermin wird allen Beteiligten unter Einhaltung bestimmter Fristen bekannt gegeben.
Zur Durchführung einer Teilvermessung kann es vonnöten sein, eine Teilungsgenehmigung der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu beantragen. Hierfür ist als Anlage für den Antrag auf Teilungsgenehmigung ein Teilungsplan erforderlich.

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