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Hüttenschmidt

Amtliche Lagepläne

Amtliche Lagepläne

Amtliche Lagepläne geben Auskunft über das topographische Aufmass eines Geländes.
Diese Pläne werden in der Regel für Baugenehmigungen benötigt; es sind maßstäbliche Pläne der örtlichen Gegebenheiten. Aus diesen kann man unter anderem folgende Informationen entnehmen: die Grenzen des zu bebauenden Grundstückes, benachbarte Flurstücke, der Bestand der Gebäude, die Höhenlage.
Anhand von Planungsunterlagen wird dann das Projekt unter Berücksichtigung von Vorschriften und Gesetzen in den Plan eingetragen.

Die Pläne werden auf Papier hergestellt, können auf Wunsch aber auch in digitaler Form abgegeben werden.

Sollten bei Ihrem Bauvorhaben Baulastlagepläne erforderlich werden, so können auch diese von uns erstellt werden.

 

Sie möchten bauen und benötigen für Ihren Bauantrag einen Lageplan?

Falls Sie vorhaben zu bauen, benötigen Sie für Ihren Bauantrag neben einer Vielzahl an Unterlagen einen Lageplan. Wir informieren Sie über das allgemeine Vorgehen:
Die Planung des Bauvorhabens erfolgt durch einen Architekten. Nach der Erstellung der Bauzeichnungen trägt der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) das Bauprojekt in den Lageplan ein. Wir als Vermessungsingenieure sind ein kompetenter Partner in allen Fragen des Vermessungswesens. Zusätzlich werden die Abstandflächen berechnet und überprüft. Die Erstellung des Lageplanes wird von dem ÖbVI übernommen, in diesem Falle also von uns.
In bestimmten Sonderfällen sieht sich die BauPrüfVO zudem eine besondere Form des Lageplans vor, den amtlichen Lageplan, welcher nur von einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur erstellt werden darf. Dieser beurkundet mit dem amtlichen Lageplan die vorgefundenen Tatsachen an Grund und Boden und übernimmt die Verantwortung für die richtige Darstellung aller Daten des Planes.

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