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Hüttenschmidt

Grenzvermessungen

Grenzvermessungen

Grenzvermessungen dienen der Feststellung oder Bestätigung bestehender Grundstücksgrenzen. Sind Grenzpunkte durch z.B. Baumaßnahmen verschwunden, so können diese nach dem Katasternachweis wiederhergestellt werden.

Weitere Informationen zur Grenzvermessung

Werden Abweichungen, die auf willkürliche Veränderungen der Grenzzeichen zurückzuführen sind, festgestellt, berechtigt der ÖbVI an Ort und Stelle, beschädigte oder fehlende Grenzsteine werden ersetzt, falsch stehende werden neu gerichtet. Ist der Verlauf einer Grundstücksgrenze unklar oder umstritten, hilft eine Grenzvermessung weiter. Beispiele wie solche Unklarheiten zustande kommen, können wie folgt aussehen:

  • Unterschiedliche Auffassungen zweier Nachbarn bezüglich des Verlaufs der gemeinsamen Grenze. Dabei hilft ein neutraler Vermessungsingenieur als Sachverständiger und untersucht sorgfältig die Umgebung nach vorhandenen Grenzzeichen ab. Im Anschluss werden die Vermessungsunterlagen ausgewertet und Grenzzeichen erneuert. Dies ermöglicht stressfrei aus dem vorprogrammierten Nachbarschaftskrieg zu gelangen.
  • Eine Garage soll erbaut werden oder ein Zaun soll gezogen werden. Jedoch ist der Grenzverlauf ungewiss; um keine Grenzüberschreitungen versehentlich vorzunehmen, sollte die Grenze vermessen werden.

Im Anschluss an die Vermessungsarbeiten werden die Grundstückseigentümer der betroffenen Grundstücke schriftlich zu einem Grenztermin geladen. In diesem Termin wird den Beteiligten die erneute Abmarkung ihrer Grundstücksgrenzen bekannt gegeben und der Grenzverlauf erläutert.
Die Ergebnisse der Grenzvermessung werden in den Vermessungsschriften dokumentiert und der Katasterbehörde übergeben. Dort werden sie dauerhaft registriert und stehen für eine spätere Vermessung wieder zur Verfügung.

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