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Hüttenschmidt

Absteckungen

Absteckungen

Bei Absteckungen wird das geplante Bauvorhaben nach Lage und Höhe in die Örtlichkeit übertragen. Eckpunkte, Achsen oder Höhenangaben werden durch Hilfsmittel wie Holzpflöcke, Nägel oder andere Markierungen gekennzeichnet.

Grobabsteckungen werden vorgenommen, wenn Ausschachtungen oder sonstige Baggerarbeiten anstehen. Diese haben eine Genauigkeit von 1-3 cm.
Für Feinabsteckungen werden Nägel auf Schnurgerüsten angebracht – die Genauigkeit dieser Methode (Abweichung maximal 2-5 mm) ermöglicht exaktes Mauern.

Ist Ihr Bauplatz noch nicht ausgehoben?

Damit sich der Aushub auf einen minimal notwendigen Bereich reduziert, ist eine Absteckung unumgänglich. Dies ermöglicht, dass Ihr Haus dann zentimetergenau da steht, wo Sie es geplant hatten.
Im ersten Schritt erfolgt die Grobabsteckung. Sie ist insbesondere bei unterkellerten Gebäuden ein erster wichtiger Arbeitsprozess. Dadurch ist sichergestellt, dass die Baugrube an der exakten Stelle und im erforderlichen Ausmaß auf dem Baugrundstück angelegt wird. Bei nicht unterkellerten Gebäuden ist die Grobabsteckung weniger vonnöten.
Anschließend kann mithilfe der Feinabsteckung das Fundament in der Baugrube lage- und höhengenau erstellt werden. Dem entsprechend benötigt das ausführende Bauunternehmen bei nicht unterkellerten Gebäuden die Feinabsteckung, um die Bodenplatte auf dem Baugrundstück in Übereinstimmung mit der erteilten Baugenehmigung lage- und höhengenau auszurichten.
Damit wir Ihre Absteckungsarbeiten durchführen könnnen, benötigen wir Ihre Baugenehmigung, den genehmigten amtlichen Lageplan, den genehmigten Grundriss des Keller- und Erdgeschosses sowie den genehmigten Gebäudeschnitt jeweils als Kopie der Originalunterlagen.
Der beste Zeitpunkt für notwendigen Absteckungen ist kurz vor dem eigentlichen Baubeginn. Am besten vereinbaren Sie mit uns ein paar Werktage davor einen Termin. Sind die Absteckung vollzogen, steht dem Bau fast nichts mehr im Wege; sie benötigen eventuell nur noch eine sogenannte „Absteckungsbescheinigung“ für die Bauaufsichtsbehörde.

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